Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle vertraglichen Beziehungen zwischen konsultwerk – Simone Dappert Unternehmensberatung (nachfolgend konsultwerk genannt) und ihren Auftraggebern in Ergänzung zu den individuell vereinbarten Angebotsbeschreibungen der Marke konsultwerkstatt®. Abweichende Bestimmungen sind nur dann gültig, wenn sie von konsultwerk ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
konsultwerk erbringt Leistungen im Rahmen von Personal- und Unternehmens-beratungsprojekten, sowie Leistungen im Bereich von Personalentwicklung, Training und Coaching auf Basis der vom Auftraggeber genannten Informationen und Vorgaben. Art und Umfang der Leistung sind durch Beschreibung des Projekts oder Auftraggebers gekennzeichnet.
§ 2 Vertragsschluss
Die von einem Auftraggeber mit konsultwerk getroffenen Vereinbarungen werden in einem bestätigten Angebot schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien finden allein dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Die Parteien vereinbaren einzelvertraglich im bestätigten Angebot die Projektdetails im Hinblick auf Beratungsziel, Zeitraum, eingesetzte Methoden und Instrumente, zur Verfügung stehende Ressourcen und andere Bedingungen, die im Rahmen der Beratungs- oder Weiterbildungsprojekte relevant sind.
§ 3 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass konsultwerk alle Unterlagen und Informationen zeitgerecht erhält, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Sofern mit dem Projekt eine Mitwirkung des Auftraggebers vereinbart ist, erbringt er diese zeitnah im Sinne des Projekterfolgs.
Sollte der weitere Projektverlauf von einer Entscheidung des Auftraggebers abhängig sein, so ist diese jeweils innerhalb von maximal drei Arbeitstagen konsultwerk mitzuteilen.
§ 4 Honorare und Nebenkosten
konsultwerk vereinbart mit dem Auftraggeber ein nach Aufwand und Komplexität der jeweiligen Aufgabe bemessenes Honorar. Für Beratungs- und Weiterbildungsprojekte ist das Honorar nach Tätigkeitsnachweis monatlich in Rechnung gestellt und sofort fällig. Zugänge zu Online-Formaten sind vorab fällig und werden erst nach vollständiger Bezahlung freigegeben.
Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch an einen vom Auftraggeber zu benennenden Empfänger.
Beratungsleistungen außerhalb von oder zusätzlich zu Trainingsleistungen, wie beispielsweise der Einsatz eignungsdiagnostischer Instrumente, die Durchführung von Resilienzanalysen, Mitarbeiterbefragungen oder Beratung und Coaching von Führungskräften und Mitarbeitenden werden jeweils durch eine gesonderte Honorarvereinbarung vergütet.
Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und wird wie in der jeweiligen Projektvereinbarung beschrieben in Rechnung gestellt und sofort fällig.
Sämtliche erforderlichen Nebenkosten, insbesondere Reise-, Kommunikations- und Medienkosten, werden dem mit dem Auftraggeber vorab vereinbart und als Pauschale in Rechnung gestellt.
Sollte die Zahlung in Verzug geraten, so werden ab dem 30. Tag nach Eintritt der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von zehn Prozent des Nettorechnungsbetrages berechnet.
§ 5 Haftung
Die Haftung von konsultwerk und ihrer Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere übernimmt konsultwerk keine Haftung für freiberufliche Trainer und Kooperationspartner.
§ 6 Gewährleistung
konsultwerk gewährleistet sachgerechtes und methodisches Vorgehen und die Auswahl eines kompetenten Teams bei der Durchführung ihrer Beratungs- und Weiterbildungsprojekte. Eine Gewährleistung dafür, dass die vom Auftraggeber in das Beratungsprojekt gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt werden, wird jedoch nicht übernommen.
§ 7 Geistiges Eigentum
Die von konsultwerk angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Die vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation mit welchem Verfahren auch immer, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte. Die dem Auftraggeber von konsultwerk überlassenen Unterlagen und Informationen sind nur für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Unterlagen und Informationen– weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.
§ 8 Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten von konsultwerk elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Konsultwerk verarbeitet erhaltene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und/oder unter Einhaltung der ggf. vom Auftraggeber erteilten ergänzenden Weisungen. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Regelungen, die den Auftragnehmer ggf. zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichten.
Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich davon ausgeschlossen ist die Weitergabe an von konsultwerk an ausdrücklich benannte Kooperationspartner. Grundsätzlich versichern Auftraggeber und konsultwerk die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz gemäß DSGVO.
§ 9 Vertraulichkeit
konsultwerk verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und seinen verbundenen Unternehmen bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber wird durch die Zusammenarbeit mit konsultwerk erhaltene Kontakte und Informationen nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
§ 10 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den zwischen konsultwerk und ihren Auftraggebern entstandenen Vereinbarungen ist München.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig (rechtsunwirksam) oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in rechtlich zulässiger Weise dem zum Ausdruck kommenden Vertragswillen am nächsten kommt.
(Stand: 1. September 2023)
konsultwerkstatt®
eine Marke der konsultwerk Simone Dappert, Unternehmensberatung